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    Gesetz und Sicherheit: Hoverboard ab wieviel Jahren erlaubt?

    06.06.2025 156 mal gelesen 5 Kommentare
    • In Deutschland dürfen Hoverboards im öffentlichen Raum grundsätzlich erst ab 14 Jahren genutzt werden.
    • Eine Nutzung auf öffentlichen Straßen ist ohne spezielle Zulassung und Versicherung verboten.
    • Auf Privatgelände liegt die Altersfreigabe im Ermessen der Eltern, wobei Schutzkleidung empfohlen wird.

    Rechtliche Altersvorgaben: Ab wieviel Jahren ist das Hoverboard erlaubt?

    Rechtliche Altersvorgaben: Ab wieviel Jahren ist das Hoverboard erlaubt?

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    Ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für die Nutzung eines Hoverboards existiert in Deutschland aktuell nicht. Weder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regeln explizit, ab welchem Alter Kinder oder Jugendliche ein Hoverboard fahren dürfen. Das klingt erstmal überraschend, ist aber Fakt: Die Altersfrage wird nicht durch ein Gesetz, sondern durch die Herstellerempfehlung und das tatsächliche Einsatzgebiet bestimmt.

    Im Klartext: Für die Nutzung auf privatem Gelände – und nur dort ist das Hoverboardfahren in Deutschland überhaupt legal – gibt es keine staatliche Altersgrenze. Hersteller geben allerdings meist eine Empfehlung ab 6 oder 8 Jahren, abhängig vom Modell und der Motorleistung. Diese Empfehlung ist jedoch nicht bindend, sondern dient der Orientierung für Eltern. Was aber wirklich zählt, ist das Mindestgewicht, das für die sichere Funktion des Boards erforderlich ist – meist etwa 20 Kilogramm. Ein zu leichtes Kind kann das Board schlicht nicht richtig steuern, egal wie alt es ist.

    Ein weiterer Punkt, der häufig übersehen wird: Die Verantwortung liegt voll und ganz bei den Eltern. Sie müssen einschätzen, ob ihr Kind die nötige Koordination und Reife besitzt, um ein Hoverboard sicher zu nutzen. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ist nicht notwendig, solange das Board nicht im öffentlichen Raum bewegt wird. Sobald das Hoverboard auf öffentlichem Grund genutzt wird, greift das Gesetz – und dann ist die Nutzung für Kinder und Jugendliche komplett untersagt, unabhängig vom Alter.

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    Zusammengefasst: Es gibt keine gesetzliche Altersvorgabe für Hoverboards, aber eine klare Grenze durch das Mindestgewicht und die Verantwortung der Eltern. Wer ganz sicher gehen will, orientiert sich an den Empfehlungen der Hersteller und sorgt für ausreichend Aufsicht – denn rechtlich abgesichert ist das Ganze nur auf privatem Gelände.

    Hoverboard mit Sitz ab welchem Alter: Was gilt laut Gesetz und Hersteller?

    Hoverboard mit Sitz ab welchem Alter: Was gilt laut Gesetz und Hersteller?

    Für Hoverboards mit Sitz – oft als Hoverkarts oder Hoverboard-Karts bezeichnet – existiert keine gesonderte gesetzliche Altersregelung. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen klassischen Hoverboards und solchen mit Sitzaufsatz. Entscheidend bleibt: Die Nutzung ist ausschließlich auf privatem Gelände erlaubt, unabhängig davon, ob ein Sitz montiert ist oder nicht.

    Hersteller geben jedoch für Hoverboards mit Sitz häufig eine eigene Altersempfehlung an. Diese liegt in der Regel bei ab 6 Jahren, manchmal auch ab 7 oder 8 Jahren, je nach Modell und Komplexität des Umbausatzes. Interessant ist: Die Sitzmontage kann das Gleichgewicht halten deutlich erleichtern, weshalb einige Anbieter ihre Produkte gezielt für jüngere Kinder bewerben. Dennoch betonen viele Hersteller, dass das Mindestgewicht – meist etwa 20 kg – auch beim Fahren mit Sitz eingehalten werden muss.

    • Herstellerempfehlung: Meist ab 6 Jahren, teilweise ab 7 oder 8 Jahren, abhängig von Modell und Sitzsystem.
    • Mindestgewicht: Unverändert bei etwa 20 kg, unabhängig vom Sitz.
    • Keine Sonderregelung im Gesetz: Der Sitzaufsatz ändert nichts an der rechtlichen Situation.

    Praktisch bedeutet das: Auch mit Sitz bleibt die Verantwortung bei den Eltern, die individuell beurteilen müssen, ob ihr Kind motorisch und kognitiv in der Lage ist, das Hoverboard sicher zu steuern. Ein Sitz kann Anfängern helfen, aber ersetzt keine Aufsicht oder Schutzmaßnahmen. Herstellerhinweise sollten immer beachtet werden, da sie auf Erfahrungswerten und Sicherheitstests beruhen.

    Übersicht: Altersvorgaben, Gesetze und Sicherheit beim Hoverboard-Fahren

    Kriterium Regelung / Empfehlung Wichtige Hinweise
    Gesetzliches Mindestalter Gibt es nicht Keine Altersgrenze im Gesetz, Nutzung durch Herstellerempfehlung und Elternverantwortung geregelt
    Herstellerempfehlung Meist ab 6 oder 8 Jahren Modellabhängig, Orientierungshilfe für Eltern
    Mindestgewicht Ca. 20 kg Entscheidender für sicheres Fahren als das Alter, gilt auch bei Nutzung mit Sitz
    Fahren auf öffentlichem Grund Strikt verboten Nur auf Privatgelände erlaubt, kein Fahren auf Straßen, Gehwegen oder Parks
    Führerschein / Berechtigung Nicht erforderlich Solange das Hoverboard nicht im öffentlichen Raum genutzt wird
    Schutzausrüstung Dringend empfohlen Helm, Handgelenk-, Knie- und Ellenbogenschoner sowie feste Schuhe
    Elternverantwortung Sehr hoch Eltern müssen motorische und kognitive Fähigkeiten ihres Kindes einschätzen und Aufsicht gewährleisten
    Hoverboard mit Sitz Empfehlung meist ab 6 Jahren Gesetzlich keine Sonderregelung, Sitz vereinfacht Einstieg für jüngere Kinder

    Wo darf ein Hoverboard gefahren werden: Gesetzliche Regelungen im Überblick

    Wo darf ein Hoverboard gefahren werden: Gesetzliche Regelungen im Überblick

    Die rechtliche Lage rund um Hoverboards ist in Deutschland eindeutig, aber für viele überraschend streng. Im öffentlichen Straßenverkehr sind Hoverboards komplett tabu. Das gilt nicht nur für Straßen, sondern ebenso für Gehwege, Radwege, öffentliche Plätze und Parks. Die Begründung: Hoverboards erfüllen nicht die technischen Voraussetzungen für eine Zulassung nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Sie haben weder Lenkstange noch Bremsen im klassischen Sinn und verfügen über keine Beleuchtung oder Versicherungskennzeichen.

    • Öffentliche Straßen und Wege: Nutzung verboten, egal ob mit oder ohne Sitz.
    • Schulhöfe, Parkanlagen, Bürgersteige: Auch hier ist das Fahren rechtlich nicht erlaubt, da es sich um öffentlich zugängliche Flächen handelt.
    • Privatgrundstücke: Nur hier ist das Fahren von Hoverboards gestattet. Das umfasst zum Beispiel den eigenen Garten, die Einfahrt oder private Hallen.

    Wer trotzdem auf öffentlichem Grund fährt, riskiert Bußgelder, und im Schadensfall kann es richtig teuer werden – denn die Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht. Eine Ausnahme für spezielle Events oder abgesperrte Flächen gibt es nur, wenn der Veranstalter eine Sondergenehmigung eingeholt hat.

    Unterm Strich: Das Gesetz lässt keine Grauzonen zu. Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt mit dem Hoverboard auf privatem Terrain. Öffentliche Flächen sind absolut tabu, ganz gleich wie alt der Fahrer ist oder ob ein Sitz montiert wurde.

    Sicherheitsanforderungen: Schutzausrüstung und empfohlene Maßnahmen für Kinder

    Sicherheitsanforderungen: Schutzausrüstung und empfohlene Maßnahmen für Kinder

    Wer Kinder auf ein Hoverboard steigen lässt, sollte mehr tun als nur auf einen Helm zu setzen. Hersteller und Experten empfehlen, die Schutzausrüstung um weitere Komponenten zu ergänzen, um das Verletzungsrisiko deutlich zu senken. Die Erfahrung zeigt: Kleine Stürze passieren fast immer – entscheidend ist, wie gut Kinder darauf vorbereitet sind.

    • Handgelenkschoner schützen vor typischen Sturzverletzungen, da Kinder reflexartig mit den Händen abfangen.
    • Knie- und Ellenbogenschützer sind sinnvoll, weil sie Prellungen und Schürfwunden bei seitlichen Stürzen verhindern.
    • Feste, geschlossene Schuhe sorgen für sicheren Stand und verhindern das Abrutschen von den Trittflächen.
    • Reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit, besonders bei Dämmerung oder in Garagen.
    • Regelmäßige Überprüfung des Boards auf lose Schrauben, beschädigte Reifen oder schwache Akkus verhindert technische Defekte während der Fahrt.
    • Beaufsichtigung durch Erwachsene – gerade bei jüngeren Kindern – ist Pflicht, um im Notfall schnell eingreifen zu können.
    • Fahrtraining auf sicherem Untergrund: Am besten üben Kinder zunächst auf ebenem, rutschfestem Boden ohne Hindernisse.
    • Keine Ablenkung durch Musik, Smartphones oder andere Geräte während der Fahrt.

    Wichtig: Die konsequente Einhaltung dieser Maßnahmen kann schwere Verletzungen verhindern und gibt Kindern wie Eltern ein deutlich sichereres Gefühl beim Fahren.

    Elternfragen konkret: Praxisbeispiel zum Hoverboard-Einsatz mit Sitz und ohne

    Elternfragen konkret: Praxisbeispiel zum Hoverboard-Einsatz mit Sitz und ohne

    Wie sieht das Ganze eigentlich im Alltag aus? Nehmen wir das Beispiel von Familie Lenz: Die achtjährige Tochter bekommt ein Hoverboard zum Geburtstag. Zunächst fährt sie mit Sitzaufsatz, da sie sich so sicherer fühlt und das Gleichgewicht leichter halten kann. Die Eltern beobachten, dass sie sich nach ein paar Tagen bereits viel geschickter bewegt. Nach einer Woche möchte sie das Hoverboard ohne Sitz ausprobieren. Die Eltern lassen sie zunächst nur auf dem Rasen üben, damit Stürze weich abgefangen werden. Erst als sie die Steuerung und das Bremsen wirklich beherrscht, darf sie auf den gepflasterten Bereich im Garten wechseln.

    • Vorteil Sitzaufsatz: Gerade für Einsteiger reduziert der Sitz die Angst vor dem Umkippen. Kinder können sich auf die Lenkung konzentrieren, ohne ständig das Gleichgewicht ausbalancieren zu müssen.
    • Umstieg auf stehendes Fahren: Sobald die Koordination und das Selbstvertrauen wachsen, ist der Wechsel auf das klassische Hoverboard oft ein natürlicher nächster Schritt. Eltern berichten, dass Kinder dann meist schnell Fortschritte machen.
    • Individuelle Entwicklung: Im Praxisbeispiel zeigte sich, dass die Entscheidung für oder gegen den Sitzaufsatz weniger vom Alter als von der motorischen Entwicklung und dem Selbstbewusstsein des Kindes abhängt.
    • Elterliche Begleitung: Im gesamten Prozess blieben die Eltern in Sichtweite und griffen nur ein, wenn Unsicherheiten auftraten. Das gab der Tochter Rückhalt, ohne sie zu bevormunden.

    Fazit aus der Praxis: Der Einsatz eines Sitzes kann Kindern den Einstieg erleichtern, ist aber kein Muss. Entscheidend ist, dass Eltern individuell auf die Fähigkeiten ihres Kindes eingehen und den Lernprozess aktiv begleiten.

    Fazit: Gesetz und Sicherheit rund ums Hoverboard-Alter

    Fazit: Gesetz und Sicherheit rund ums Hoverboard-Alter

    Das Thema Hoverboard-Alter bleibt in Deutschland ein Graubereich, solange der Gesetzgeber keine expliziten Altersgrenzen festlegt. Die Verantwortung für die sichere Nutzung liegt damit fast vollständig bei den Eltern. Sie müssen nicht nur die Empfehlungen der Hersteller im Blick behalten, sondern auch das individuelle Können und die Entwicklung ihres Kindes realistisch einschätzen.

    • Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft regelmäßig, ob sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben – die Gesetzeslage zu Elektrokleinstfahrzeugen ist in Bewegung und Anpassungen sind jederzeit möglich.
    • Es empfiehlt sich, auf Hoverboards mit geprüften Sicherheitszertifikaten und verständlichen Bedienungsanleitungen zu setzen. Gerade bei Importmodellen fehlt oft die nötige Dokumentation.
    • Einige Kommunen bieten mittlerweile spezielle Trainingskurse oder Infoveranstaltungen für Kinder und Eltern an, um Unfallrisiken zu minimieren und praktische Tipps zu vermitteln.
    • Die Auswahl des richtigen Modells sollte nicht nur nach Alter, sondern auch nach Gewicht, Motorleistung und individuellen Fähigkeiten erfolgen. Technische Extras wie Geschwindigkeitsbegrenzung oder Not-Aus-Funktion können zusätzliche Sicherheit bieten.

    Unterm Strich bleibt: Wer sich informiert, auf Qualität achtet und die Entwicklung seines Kindes ehrlich einschätzt, schafft die besten Voraussetzungen für ein sicheres Hoverboard-Erlebnis – unabhängig vom Alter.


    FAQ: Recht & Sicherheit beim Hoverboard für Kinder

    Gibt es ein gesetzliches Mindestalter für Hoverboards in Deutschland?

    Nein, in Deutschland existiert kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter für die Nutzung von Hoverboards. Die Nutzung ist jedoch ausschließlich auf privatem Gelände erlaubt. Empfehlungen der Hersteller liegen meist bei 6 oder 8 Jahren, abhängig vom Modell.

    Ab welchem Alter wird das Fahren eines Hoverboards mit Sitz empfohlen?

    Hersteller empfehlen Hoverboards mit Sitz in der Regel ab 6 Jahren. Wichtig ist dabei, dass das empfohlene Mindestgewicht eingehalten wird und die motorischen Fähigkeiten ausreichend entwickelt sind.

    Darf mein Kind mit dem Hoverboard auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen fahren?

    Nein, das Fahren von Hoverboards ist in Deutschland auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen nicht erlaubt. Erlaubt ist das Fahren ausschließlich auf privatem Grund.

    Welche Schutzausrüstung ist für Kinder auf dem Hoverboard sinnvoll?

    Unverzichtbar sind Helm, Handgelenk-, Knie- und Ellenbogenschützer. Feste, geschlossene Schuhe und gut sitzende Kleidung sorgen zusätzlich für Sicherheit. Eltern sollten immer auf die vollständige Schutzausrüstung achten.

    Worauf sollten Eltern bei der Auswahl eines Hoverboards für Kinder besonders achten?

    Eltern sollten auf die Herstellerempfehlung zum Mindestalter und Mindestgewicht, auf geprüfte Sicherheitszertifikate sowie eine begrenzte Geschwindigkeit achten. Die Aufsicht und eine realistische Einschätzung der Fähigkeiten des Kindes sind ebenfalls entscheidend für die Sicherheit.

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    Also ich hab jetzt ewig rum gelesen hier aber das von Karl zum Thema Gewichtsgrenze und ob die Akkus dann schneller leer gehn hat noch keiner richtig beantwortet weil ich denkk da gibt es uach ein Zussamenhang, wenn die Kids unter 20 kilo sin vleicht fährt das dann schneller ab oder so? Wär ja blöd wenn man das verschenkt und dann hält das ding grad mal en paar minuten, weil mein kleinen müsste dann halt dauernd nachladen. Ich kapier auch immer nie warum auf Schulhöfen dann trotzdem manchmal gefahren wiert, bei uns machen das viele aber offenbar ist das ja ilegal, stand ja im Artickel jetzt schon zwei mal aber gefühlt interessiert das keinen. Und zur Schutzklamotte, mein Neffe fährt immer ohne Helm und es ist IMMER was, find das ehrlich riskant. Ob Sitz jetzt besser ist hab ich auch net ganz gecheckt, ist vielleich eher was wenn man zu faul ist zu stehen lol. Wusste garnicht das die Versischerung da nix zahlt – echt happig, werd das mal in der WhatsApp Gruppe posten sonst weiß da keiner bescheid.
    Also ich find komisch das nie einer was wegen diese versicherungs kennzeichen fragt, weil is doch bei e scooters auch vorgeschrieben oder? Eigentlich müsst dann ja, wenn überhaupt alles so im garten bleibt, keine rolle spieln, aber wieso dürfen dann hoverboards mit licht und bremse trotzdem net drausen? Hab gedacht das is halt wie bei so minibikes, sind ja auch gefährlich aber da sagt auch keiner gross was dazu.
    Ich find ja schon krass das man wegen so nem Ding auf dem Schulhof eig. richtig Ärger kriegen kann aber in echt hält sich da keener dran, das is doch irgendwie blöd geregelt alles.
    Ich find ehrlich gesagt am wichtigsten ist, dass Eltern nicht einfach nur nach Alter oder Kilo gehen, sondern wirklich dabei bleiben und gerade bei den ersten Versuchen mit Sitzaufsatz nicht wegschauen, weil kein Hoverboard ersetzt Aufmerksamkeit, egal wie viele Schutzsachen die Kids tragen.
    Also was ich noch spannend finde, was irgendwie in den bisherigen Kommentaren bisschen untergeht: Das Hoverboard-Thema ist ja vor allem auf Schulhöfen immer wieder präsent, aber laut Artikel ist das ja auch da gar nicht legal. Ich frag mich, wie das wirklich kontrolliert werden soll. Ich wohn in ner Gegend, wo viele Kids ihr Board mitbringen, und manchmal machen die Lehrer einfach ein Auge zu. Ist natürlich schwierig, weil wenn dann was passiert, stehen die Eltern letztlich in der Verantwortung – so steht’s ja auch im Text.

    Wobei ich es irgendwie seltsam finde, dass die Kommunen bei Fahrrädern voll Aufklärung machen und da auch Helmpflicht immer wieder diskutiert wird, aber Hoverboards sind für viele einfach so 'ne Grauzone – Hauptsache, die Kids sind weg vom Handy. Ich hab auch von niemandem im Freundeskreis gehört, dass mal wer kontrolliert oder Ermahnungen bekommen hat, dabei steht eigentlich klar in dem Artikel, dass das außerhalb vom Grundstück nix zu suchen hat. Und wenn dann mal was passiert und Versicherung zahlt nicht – uff, das kann richtig teuer werden.

    Was ich aber gut finde: Es wird im Text nochmal betont, dass es eigentlich mehr auf Fähigkeiten und Entwicklung ankommt als rein aufs Alter. Viele Eltern schauen ja nur, was draufsteht, ob das Teil ab 6 oder 8 Jahre ist, und gut ist. Aber Kinder sind echt unterschiedlich. Die Tochter von meiner Freundin ist z.B. super motorsich drauf und kommt klar, mein Neffe ist älter und fällt beim Bordstein schon fast um ohne Hilfe.

    Und bei Schutzausrüstung – Hand aufs Herz, das tragen doch die wenigsten Kinder komplett. Helm vielleicht noch, aber Knieschoner? Aber wenn man ehrlich ist, besser wär’s... Mein Tipp: Lieber gleich als Eltern bisschen konsequent sein, anstatt nachher Pflaster kleben und diskutieren, warum das Board erstmal in den Keller kommt.

    Ich frag mich auch, ob Hersteller da nicht noch mehr machen könnten, außer nur so lapidar das Mindestgewicht in die Anleitung zu schreiben. N bisschen mehr Info oder Warnhinweise schaden ja nicht.

    Letztlich bleibt halt echt, dass Eltern da mit gutem Beispiel vorangehen und eben auch Grenzen ziehen müssen. Aber das ist heut zu Tage leichter gesagt als getan.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Für Hoverboards gibt es in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze, aber sie dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden; Hersteller empfehlen meist ein Mindestalter ab 6 Jahren und mindestens 20 kg Körpergewicht.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Beachten Sie, dass es in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze für das Fahren eines Hoverboards gibt – maßgeblich sind stattdessen die Empfehlungen der Hersteller (meist ab 6 oder 8 Jahren) und das Mindestgewicht von etwa 20 kg.
    2. Lassen Sie Ihr Kind ausschließlich auf privatem Gelände mit dem Hoverboard fahren, denn im öffentlichen Raum (Straßen, Gehwege, Parks) ist die Nutzung gesetzlich verboten – unabhängig vom Alter.
    3. Übernehmen Sie als Eltern die volle Verantwortung und schätzen Sie individuell ein, ob Ihr Kind die nötige Koordination, Reife und das Mindestgewicht besitzt, um ein Hoverboard sicher zu steuern.
    4. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind beim Fahren immer vollständige Schutzausrüstung trägt – dazu gehören Helm, Handgelenk-, Knie- und Ellenbogenschoner sowie feste, geschlossene Schuhe.
    5. Ermöglichen Sie Ihrem Kind einen sanften Einstieg: Ein Hoverboard mit Sitzaufsatz kann gerade für jüngere Kinder sinnvoll sein, da es das Gleichgewicht halten erleichtert – dennoch sollten auch hier die Herstellerempfehlungen und das Mindestgewicht beachtet werden.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
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    Maximale Geschwindigkeit 15 km/h 14,5 km/h 15 km/h 15 km/h
    Reichweite 20 km 15 km 20 km 20 km
    Maximale Traglast 100 kg 118 kg 120 kg 120 kg
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    Wasserbeständig
    Preis 258,99 € 278,00 € 259,99 € 249,00 €
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